Die Verwendung von Gleitschutzketten ist nur an der Antriebsachse (Vorderachse) erlaubt.
Mit Gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur feingliedrige Gleitschutzketten verwendet werden, die nicht mehr als 12 mm auftragen.
Kraftstoffverbrauch - CO2-Emissionen
Die Kraftstoffwerte der Tabellen wurden auf Grund der Zulassungstests
ermittelt, die von spezifischen europäischen
Richtlinien vorgeschrieben sind.
CO2-VERBRAUCH UND EMISSIONEN NACH GELTENDER EUROPÄISCHER RICHTLINIE
* Für Versionen/Märkte, wo vorgesehen
Versionen 500C
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