Der Fahrer muss vor Beginn der Fahrt alle lokal geltenden gesetzlichen Vorschriften über die Verwendung der Sicherheitsgurte einhalten (und darauf bestehen, dass auch die Fahrgäste dies tun).
Vor Beginn der Fahrt immer den Sicherheitsgurt anlegen.
Auch für schwangere Frauen gilt die Anschnallpflicht. Sie und das ungeborene Kind sind bei einem Unfall bedeutend niedrigeren Verletzungsgefahren ausgesetzt, wenn sie angeschnallt sind.
Natürlich müssen schwangere Frauen den Gurt sehr tief positionieren, damit er über dem Becken und unter dem Bauch verläuft (wie in Abb. 61 gezeigt).
Während der Schwangerschaft müssen Lenkrad und Sitz immer so eingestellt werden, dass die Kontrolle des Fahrzeugs immer gegeben ist (Pedale und Lenkrad müssen gut zugänglich sein).
Zwischen Bauch und Lenkrad sollte der Abstand immer möglichst groß sein.
Der Sicherheitsgurt darf niemals verdreht werden. Der obere Gurtteil ist über die Schulter und diagonal über den Oberkörper zu führen. Der untere Teil muss am Becken und nicht am Unterleib des Fahrgasts anliegen.
Keine Vorrichtungen (Klemmen, Arretierungen usw.) verwenden, durch die die Sicherheitsgurte nicht am Körper der Insassen anliegen Abb. 62.
Jeder Sicherheitsgurt darf von nur einer Person benutzt werden: Befördern Sie keine Kinder auf den Knien der Mitfahrer unter Verwendung der Sicherheitsgurte zum Schutz beider.
Schnallen Sie auch keine Gegenstände zusammen mit einer Person an Abb. 63.
Störungsdiagnose Bremse
Störung
Ursache
Abhilfe
Leerweg des Bremspedals zu groß
Bremsbeläge teilweise oder völlig abgenutztEin Bremskreis
ausgefallen Speziell bei Trommelbremse:
Nachstellautomatik der Trommelbremse klemmt
Bremsbeläge erneuernBremskreise auf Fl&uu ...